1700 Jahre Sonntag – „christlicher“ Albtraum oder Jubiläum?

Während die Weltweite Evangelische Allianz das Jahr 2020 ursprünglich als „Jahr der Bibel“ plante, scheint das Jahr 2021 im Zeichen einer deutlich weltlicheren Tradition zu stehen: Es soll an die Einführung des Sonntags als christlicher Ruhetag vor 1700 Jahren gedacht werden.

Aus diesem Grund lässt die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) verlauten:

„Ja, der Sonntag, besser der Sonntagsschutz, hat tatsächlich einen Geburtstag. Der öffentliche Sonntagsschutz wurde am 3. März des Jahres 321 nach Christus durch ein Edikt von Kaiser Konstantin I. zum ersten Mal für das Römische Reich festgelegt. Im Wortlaut heißt es: ,Alle Richter, Stadtleute und Gewerbetreibenden sollen am verehrungswürdigen Tag der Sonne ruhen.‘ Somit wird der Sonntagsschutz genau 1700 Jahre alt und das werden wir feiern und mit zahlreichen Aktionen, Projekten und Wettbewerben vorbereiten. Wir werden jetzt verstärkt den Schutz des Sonntags, bessere und kürzere Ladenöffnungszeiten und ein ,Recht auf Nicht-Erreichbarkeit’ in die öffentliche Diskussion einbringen.“

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, die mit etwa 100.000 Männern und Frauen bundesweit organisiert ist und sich selbst als starken Sozialverband mit „gesellschaftspolitischen Zielen“ versteht, plant deshalb in einer Vorankündigung für den 3. März 2021 von 11 bis 13 Uhr eine Online-Veranstaltung mit teils hochkarätiger Rednerschaft. So soll auch Heinrich Bedford-Strohm, seit 2014 Ratsvorsitzender der EKD in Deutschland, zu Wort kommen.

Welcher Stellenwert die KAB dem Sonntag einräumt, kommt in folgender Huldigung des solis dios, des Tages der Sonne, zum Ausdruck:

Ohne Sonntag gäbe es nur Gehetze.
Ohne Sonntag wäre nur Werktag.
Ohne Sonntag keine Zeit für Familienfeiern.
Ohne Sonntag täglich Lärm und LKW-Verkehr.
Ohne Sonntag keine feierlichen Gottesdienste.
Ohne Sonntag … ist alles nichts!

Es scheint den begeisterten Ausrufern der Sonntagsfeier zu entgehen, dass die Verehrung, die sie dem heidnischen Sonntag und seiner Beachtung als Ruhetag entgegenbringen, eigentlich dem biblischen Sabbat, dem siebenten Tag der Woche, sowie seinem Schöpfer gebührt.

Dieser wurde von Gott selbst eingeführt, in dem er nach 6 Tagen Schöpfung am siebenten Tag „schabbatete“, also ruhte (1. Mose 2, 2.3). Bestätigt und vom Finger Gottes in Stein geschrieben wurde der Sabbat als Ruhetag in den 10 Geboten als Zeichen der Schöpfung (2. Mose 20, 8-11) und für die Erlösung aus der Knechtschaft der Sünde (5. Mose 5, 12-15). Das Halten des Sabbats mahnte Gott durch die Propheten des Alten Testaments an (Jesaja 58, 12.13). Jesus selber hielt den Sabbat und legte Gewicht auf ihn für die letzte Zeit der Erdgeschichte (Matth. 24, 20). Seine Beachtung war eine Selbstverständlichkeit für die Urgemeinde (Apostelgesch. 18, 4) und vielen Nachfolger Jesu durch die gesamte Kirchengeschichte hindurch. Dies sollte es für jeden Jünger Christi auch heute sein.

Der 21. März 321 markiert also einen Tiefpunkt „christlicher“ Geschichte. Dieses Datum sollte alles andere als gefeiert werden, sondern daran gemahnen, menschliche Traditionen niemals über göttliche Gebote zu stellen. Dass diese sowohl im katholischen als auch evangelischen Katechismus geändert sind und das Wort „Sabbat“ durch „Feiertag“ ersetzt wurde, ändert nichts an ihrer Gültigkeit. Denn das Halten der Gebote Gottes ist eines der wichtigen Merkmale, an denen die wahren Nachfolger Jesu zu erkennen sind (Offenbarung 12,17; 14,12).


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