Anwälte eines pakistanischen Adventisten bedroht, Berufungsverhandlung verschoben

5. Februar 2016, news.adventist.org, Bettina Krause / PARL

Lahore (Pakistan). Die Rechtsanwälte eines Siebenten-Tags-Adventisten, der durch die umstrittenen pakistanischen Blasphemiegesetze zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, sind auf dem Weg zur Berufungsverhandlung am Obersten Gericht von Lahore letzte Woche wiederholt von Bewaffneten bedroht worden. Der Nachrichtenagentur ACI Prensa zufolge wurden die zwei Anwälte auf der Straße zwischen Kasur und Lahore von bewaffneten Männern aufgehalten, die ihnen Gewalt androhten, sollten sie die Verteidigung des 31-jährigen Sajjad Masih Gill fortsetzen.

Die Badshahi-Moschee in Lahore, Pakistan. (Foto: Wikimedia / Ali Imran, Pale blue dot)

Masih, ein Mitglied der Adventgemeinde, wurde 2013 für das Senden von Kurznachrichten verurteilt, in denen er den Propheten Mohammed geschmäht habe, was er konsequent abstreitet. Trotz eines von Streitigkeiten und Regelwidrigkeiten geprägten Gerichtsverfahrens wurde er schuldig gesprochen. Im Lauf der Strafverfolgung zog Masihs Kläger seine Anschuldigungen zurück, und der Staatsanwalt konnte keine Beweise für die angebliche Straftat erbringen. Masihs Verteidiger, Anwalt Javed Sahotra, sagte damals, eine Verurteilung trotz mangelnder Beweise sei maßgeblich auf den von Extremisten ausgeübten Druck zurückzuführen.

Pakistans Blasphemiegesetze und die nachfolgenden Meldungen über falsche Anklagen und ungerechte Urteile haben international Missfallen erregt. Seit 1986, als die Definition von Blasphemie im pakistanischen Strafgesetzbuch erweitert wurde, haben die Klagen und Verurteilungen auf Grundlage dieses Gesetzes drastisch zugenommen. Danach wird schwere Blasphemie, nämlich Schmähung des Propheten Mohammed in Wort oder Tat, mit dem Tod oder lebenslangem Freiheitsentzug bestraft. Viele internationale Überwachungsbehörden beschreiben das Gesetz als sehr anfällig für Missbrauch; oft diene eine Blasphemieanklage als persönliche Abrechnung mit dem Betreffenden. Am gefährdetsten sind religiöse Minderheiten, darunter auch Christen, die nur 2% der pakistanischen Bevölkerung ausmachen.

Obwohl es sich im Fall Masih um eine falsche Anklage handelt, betont Dr. Ganoune Diop, Direktor der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der weltweiten Adventgemeinde, dass Blasphemiegesetze grundsätzlich unvereinbar mit den Prinzipien der Religions- und Glaubensfreiheit sind. „Solche Gesetze werden schnell zur Einschränkung der Aktivitäten religiöser Minderheiten benutzt. Sie grenzen die freie Äußerung des Gewissens sowie religiöser Gedanken ein und werden manchmal zur Diskriminierung oder Verfolgung von Gruppen oder Einzelpersonen verwendet“, so Diop.

„Es ist wichtig, andere immer respektvoll zu behandeln. Andererseits gestattet wahre Religionsfreiheit den Menschen, ihre Überzeugung auszusprechen, ohne dass sie dafür erniedrigt, belästigt oder gewalttätig behandelt werden.“

Eine kürzliche Studie des Pew Research Centers belegt, dass über 20% der Länder der Welt ähnlich geartete Blasphemiegesetze haben, darunter viele Länder im Nahen Osten sowie Nigeria, Sudan, Somalia, Indien, Indonesien und Malaysia.

Der Rechtsanwalt Dwayne Leslie, stellvertretender Direktor der Abteilung für öffentliche Angelegenheiten und Religionsfreiheit der weltweiten Adventgemeinde, hat den Fall Masih ebenfalls aufmerksam mitverfolgt. Er fordert Gemeindeglieder dazu auf, weiterhin für Masih und seine Familie zu beten. „Religiöse Minderheiten in Pakistan leben nicht nur in der Furcht, wegen Blasphemie angeklagt zu werden, sondern sie wissen auch, dass solche Fälle häufig nicht gerecht verhandelt werden“, sagt Leslie.

Angesichts des Vorfalls am 29. Januar 2016 haben die Anwälte von Sajjad Masih einen Aufschub seiner Berufungsverhandlung beantragt, die nun am 16. Februar stattfindet.


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