Evangelische Landessynode erlaubt Ganztaufe

Im März 2018 fand die Frühjahrstagung der Evangelischen Kirche in Baden-Württemberg statt. Dabei beschloss die Synode im Rahmen einer neuen Taufregelung als erste deutsche Landeskirche, ab 2019 auch die Taufe durch Untertauchen („Immersionstaufe“) zu gestatten. Bedingung ist, dass sie vom Täufling ausdrücklich gewünscht wird. Durchgeführt werden kann diese Art der Kirchenaufnahme in einem Schwimmbad oder einem geeigneten Gewässer unter freiem Himmel. Damit reagiert die Landeskirche auf den vermehrten Wunsch besonders osteuropäischer Einwanderer, die diese Art der Taufe aus ihrer Heimat kennen.

Traditionell führen die Großkirchen in Deutschland die Säuglingstaufe durch, bei der etwas Wasser auf den Kopf des Kindes geträufelt wird. Hans Veit von der „Lebendigen Gemeinde“ betonte auf der Synode:

Dass wir nach wie vor vor allem kleine Kinder taufen, sehen wir als eine große volksmissionarische Chance, aber vor allem als eine große Verpflichtung. (Bericht aus der Synode: beraten & beschlossen, 1/2018, S. 5)

Elke Dangelmaier-Vincon von der „Offenen Kirche“ stellte klar:

Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die, die „richtig“ glauben, untergetaucht werden, und dass die, die es nicht so ernst nehmen, nur mit Wasser benetzt werden. (Ebenda)

Eine Wiedertaufe von Menschen, die bereits als Säugling oder in einer anderen Kirche getauft worden sind, wird weiter strikt abgelehnt. Auf der Webseite der EKD heißt es:

[Die Taufe] ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich.

Diese Überzeugung geht so weit, dass eine Wiedertaufe automatisch zum Kirchenausschluss führt. Im geltenden Kirchenrecht ist zu lesen:

Wer [die Taufe] wiederholt, missachtet die freie Gnade; denn er macht aus der Taufe eine Tat seines eigenen Gehorsams oder ein Zeichen seiner Gläubigkeit (Gal. 3, 1–13) … Gemeindeglieder, die sich unter Missachtung einmal geschehener Taufe zum zweiten Mal taufen lassen, haben sich selbst aus der Gemeinde und ihrem Leben ausgeschlossen. Sie können wieder aufgenommen werden, wenn sie ihre zweite Taufe als Versündigung erkannt haben und bereit sind, mit der Gemeinde zu bekennen: „Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe“ (Eph. 3, 5).

Es ist bemerkenswert, dass der Text die Wiedertaufe gleichzeitig „Tat des Gehorsams“ und „Versündigung“ nennt. Der Widerspruch wird aber verständlich, wenn man Bibel und Kirchengeschichte zu Hilfe nimmt. Das neutestamentliche Wort für „taufen“ (baptizo) bezeichnet das vollständige Eintauchen, zum Beispiel beim Färben von Stoffen. An mehreren Stellen vergleicht die Heilige Schrift die Taufe auch mit einem Begräbnis, wobei ebenfalls der gesamte Mensch mit Erde bedeckt wird. Dazu bezeugen zahlreiche Funde von Taufbecken aus urchristlicher Zeit, dass Jesu Nachfolger ebenso wie er selbst die Taufe durch Untertauchen praktiziert haben. Zur Praxis der Säuglingstaufe kam es erst, als heidnische Vorstellungen von einer unsterblichen Seele und einem Höllenfeuer in die Kirche eindrangen.

Die „Sünde“ der Wiedertaufe geschieht daher wohl als Verstoß gegen kirchliche Traditionen, tatsächlich aber im Gehorsam gegen Gottes Gebot. Es ist aber positiv anzuerkennen, dass die Württembergische Landeskirche nun zumindest Ungetauften die Möglichkeit eröffnet hat, den biblischen Weg der Ganztaufe zu gehen.


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