Finnland – Räsänen III: Freispruch für Päivi Räsänen – Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Wir von Amazing Discoveries haben versprochen, Sie betreffs des Prozesses um Päivi Räsänen auf dem Laufenden zu halten. Nun ist es soweit: Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen ist in dem Prozess wegen angeblicher Hassrede freigesprochen worden. Wie die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International mitteilte, wies ein Bezirksgericht in Helsinki am 30. März alle Anklagepunkte zurück. Wie von Amazing Discoveries berichtet, wurde durch die finnische Generalstaatsanwaltschaft im April 2021 Anklage gegen Räsänen erhoben. „Die christdemokratische Politikerin hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret geht es in dem Prozess um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel ‚Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage’“, erklärt IDEA-Spektrum. Auch der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, wurde freigesprochen. Er war „wegen angeblicher Hassrede angeklagt, weil er die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hatte“.

Leider geht das seit fast drei Jahren auf ihr und ihrer Familie lastende Verfahren um die finnische Spitzenpolitikerin in eine neue Runde: Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Da das Urteil des Bezirksgerichts einstimmig und eindeutig gewesen sei, nannte der Geschäftsführer und Leitende Anwalt der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman (Wien), das Urteil alarmierend. „‚Menschen jahrelang vor Gericht zu zerren, sie stundenlangen polizeilichen Verhören zu unterziehen und Steuergelder zu verschwenden, um tief verwurzelte Überzeugungen zu kontrollieren, hat in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz‘“, zitiert IDEA Coleman. Nach finnischem Recht hat die Staatsanwaltschaft bis zum 30. April Zeit, die Berufung zu begründen.

Wir von Amazing Discoveries berichten weiter und bitten in diesem für die Ausübung der Religionsfreiheit richtungsweisenden Verfahren weiter um Ihre Gebetsunterstützung.

StpH, 26.04.2022, 10:01 Uhr


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