Gerichtsfarce: Weimarer Familienrichter auf Bewährung verurteilt

Im Juni 2023 berichtete Amazing Discoveries über den Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar (60), der im April 2021 den äußerst mutigen und couragierten Beschluss gegenüber Leitung und Lehrern zweier Schulen sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen erlassen hatte, „dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten.“ Auf Grund dessen wurde 15. Juni 2023 von der Staatsanwaltschaft Anklage gegen Dettmar wegen Rechtsbeugung, die im Beschluss Dettmars „zur Aufhebung der Corona-Maßnahmen an zwei Weimarer Schulen im April 2021“ gesehen wurde, erhoben.

Wie die Evangelische Zeitung informierte, habe nach Auffassung der Anklagebehörde „eine Entscheidung zum Umgang mit Coronaregeln jedoch nicht in die Zuständigkeit eines Familiengerichts“ gehört. Die Verteidigung dagegen hatte argumentiert, dass „die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Fall unter Juristen umstritten und keineswegs eindeutig“ sei.

Laut Tagesschau wurde nun am Erfurter Landgericht das Urteil gesprochen. 2 Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung, lautet die Entscheidung der Richter.

„Dettmar betont, dass er aus innerer Überzeugung jederzeit wieder so handeln würde. Seine Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Herr Dettmar habe ‚nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Ihm lag am meisten das Wohl der Kinder am Herzen, dass durch die Maßnahmen damals, vor allen Dingen die Maskenpflicht, die PCR-Tests usw. massiv gefährdet war. Dass er mit dieser Entscheidung richtig lag, hat sich jetzt im Nachhinein, in der Retrospektive absolut bestätigt.‘ Zweck des Verfahrens, so die Verteidiger, sei es Andersdenkende mundtot zu machen. Dafür bekam er Applaus von Zuschauern.“

Die Bibel fordert, das Recht nicht zu beugen und die Person nicht anzusehen (5. Mose 16,19), was zum Beispiel bedeutet, auch seine politische Haltung nicht zum Nachteil gereichen zu lassen. Hier aber liegt der Verdacht eines politschen Prozesses nahe.

Der MDR konkretisiert, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hätten Revision beim Bundesgerichtshof angekündigt.

„Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Juristen der Verlust seines Richteramts und seiner Pension. Das Beamtengesetz sieht dies zwingend bei einer Haftstrafe von zwölf Monaten und mehr vor.“

Wir von Amazing Discoveries bleiben für Sie dran und berichten weiter.

StpH, 05.09.2023, 09:38 Uhr


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