Geschlechterwechsel: Bald jährlich möglich(?)

Unter dem Titel: „Das Kind wird zur ideologischen Knetmasse - Grüne und FDP wollen das körperliche Geschlecht per Gesetz auflösen und den Geschlechtswechsel von Kindern beschleunigen. Das Vorhaben ist verantwortungslos“, schrieb die FAZ am 18. Mai 2021: „Im Windschatten öffentlicher Aufmerksamkeit werden am Mittwoch im Bundestag zum zweiten und dritten Mal zwei Gesetzentwürfe verlesen, die Kinder zum Experimentierfeld der Pharmaindustrie und ideologischer Interessen machen, an deren Folgen sie mitunter ihr Leben lang leiden werden. Man muss das so drastisch formulieren, denn die Entwürfe zur Reform des Transsexuellengesetzes, den die Grünen und in etwas abgemilderter Form die FDP vorlegen, sind ein koordinierter Angriff auf die medizinische Ethik. Sie schreiben unter der Androhung von Geldstrafen einen ideologischen Geschlechterbegriff fest, der wissenschaftliche Unterscheidungen in den Wind schlägt. Nach dem Willen beider Parteien soll künftig jeder jährlich sein Geschlecht durch einen reinen Sprechakt ändern können. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den körperlichen Geschlechtswechsel gesenkt werden. Mit vollendetem vierzehnten Lebensjahr sollen Kinder nach dem Entwurf der Grünen auch gegen den Willen ihrer Eltern über einen hormonellen und operativen Geschlechtswechsel entscheiden dürfen.“

Was vor einem Jahr noch Zukunftsmusik war, soll ab Mitte 2023 in Gesetzesform gegossene Realität werden. Dann nämlich soll laut BILD die Bundesregierung mit einem historischen Gesetz die Biologie ausgehebelt haben, indem jeder Bürger ab 14 Jahren Geschlecht und Vornamen auf dem Standesamt wechseln könne – und zwar jährlich ein Mal. Demnach hätten am 30. Juni 2022 Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt.

Wer bisher sein Geschlecht ändern lassen wollte, habe laut Transsexuellengesetz von 1980 ein langes Verfahren durchlaufen müssen. Dazu hätten u. a. zwei psychologische Gutachten (Gesamtkosten 2000 Euro) gehört, bei denen zahlreiche intime Fragen beantwortet werden mussten. Dafür gäbe es laut Justizminister Buschmann.nun keine Rechtfertigung mehr. „Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung selbst abgeben mit Zustimmung der Eltern. Und: Wenn die Eltern gegen die Umwandlung sind, ihr Kind aber darauf besteht, entscheidet das Familiengericht.“

Dass dieses neue Gesetz genügend Stoff für freiwillig-unfreiwillige Komik enthält, darauf macht der Wochenblick aufmerksam: „Die skurrilen Nebenprodukte sind zahlreich. Plötzlich könnte man mal eben zur Frau werden, um einen Frauenquoten-Platz zu besetzen. Ist ja kein Problem, denn hat man den Posten einmal, kann man ja zu Jahresfrist zurück wechseln. Der eigene Name hat einen schlechten Ruf, etwa weil man etwas angestellt hat? Kein Problem: Aus dem Antifa-Schläger Alexander wird nach den Studienferien die handzahme Saskia im breitschultrigen Sommerkleid. Der Clan-Kriminelle Mustafa geht ins Standesamt hinein und kommt als kopftuchtragendes Hausmütterchen Aysegül wieder heraus.“

Diese bizarr anmutenden Vorstellungen würden laut Wochenblick einigen Politikern und einschlägigen Aktivisten nicht weit genug gehen. So sähen es Markus ‚Tessa‘ Ganserer, Trans-Bundestags-Kollege Nyke Slawik und der Queer-Beauftragte der Ampel, Sven Lehmann, „als ‚Dilemma‘, wenn die Eltern nicht zustimmen. Ihnen wäre es recht, wenn Menschen, die noch nicht voll vertragsfähig sind, mitunter eine unumkehrbare Veränderung ihres Geschlechts vornehmen können.“ Der Wochenblick macht hierbei auf für die Betroffenen möglicherweise negativen Konsequenzen aufmerksam: Dass die langjährige juristische Praxis einräume, dass Jugendliche die Folgen ihres Handelns nicht vollständig einschätzen können. Dass die Selbstmordrate in der Trans-Personengruppe immens sei. Dass auf eine möglicherweise lebenslange Medikamenteneinnahme nicht genügend hingewiesen werde. Resümee: Kinder mit 14 Jahren über ihr “Wunschgeschlecht” entscheiden zu lassen, sei kein “toleranter” Segen, sondern ein moralisches Verbrechen.

„Und Gott schuf den Menschen ihm zum Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und als Frau.“ So berichtet es die Bibel und so hat es Gott eingerichtet. Diese Ordnung ist ein Segen für diejenigen, die sich nach ihr richten. Es gilt, Menschen mit Liebe, Respekt und Achtung zu begegnen, die anders empfinden, als es diese Ordnung empfiehlt. Es gilt aber auch, dass nicht bewusst forciert werden darf, was dieser Ordnung Gottes entgegensteht.

StpH, 04.07.2022, 11:05 Uhr


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