Kreuzpflicht für Bayerns Ämter

© Superbass / CC-BY-SA-4.0 (via Wikimedia Commons)

Ab dem 1. Juni 2018 soll in allen Behörden Bayerns ein Kreuz hängen, als Ausdruck der „geschichtlichen und kulturellen Prägung“ des Landes. Dies beschloss die bayerische Staatsregierung in einer Sitzung des Kabinetts vergangene Woche. Für Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist die Anordnung ein „klares Bekenntnis zu unserer bayerischen Identität und christlichen Werten“, und er fügte hinzu: „Habe direkt nach der Sitzung ein Kreuz im Eingangsbereich der Staatskanzlei aufgehängt.“ Zur Frage des Verhältnisses zwischen Religion und Staat meinte Söder:

Natürlich ist das Kreuz in erster Linie ein religiöses Symbol. Aber im Symbol des Kreuzes bündelt sich auch die Grundidee eines säkularen Staates.

Juristen, Parteien und Kirchenvertreter reagierten überwiegend mit deutlicher Kritik. FDP-Chef Christian Lindner warf Söder vor, er habe das Kreuz „profanisiert“, und fuhr fort:

Gläubige Christen muss es empören, dass er aus ihrem Symbol ein Symbol des Staates macht.

Mit Blick auf die in fünf Monaten anstehenden Landtagswahlen meinte Claudia Roth von den Grünen, das Kreuz werde für den Wahlkampf missbraucht. Diese bewusste Vermischung von Religion und Politik sei „in hohem Maße unchristlich“.

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Marx äußerte, es stehe dem Staat nicht zu zu erklären, was das Kreuz bedeute.

Wenn das Kreuz nur als kulturelles Symbol gesehen wird, hat man es nicht verstanden.

Marx sagte weiter, das Kreuz könne man nicht haben ohne den Mann, der daran gehangen habe. Auch Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), mahnte, das Kreuz dürfe nie für irgendwelche Zwecke instrumentalisiert werden.

Laut einer von Bild am Sonntag in Auftrag gegebenen Emnid-Umfrage lehnen rund zwei Drittel der Deutschen eine Kreuzpflicht für Behörden ab.

Unterstützung erhielt der Beschluss u. a. vom ehemaligen bayerischen Kultusminister Ludwig Spaenle, der im Bayerischen Rundfunkt feststellte:

Der bayerische Ministerpräsident steht mit seinem Vorstoß auf dem Boden der bayerischen Verfassung.

Spaenle wies darauf hin, dass die Verfassung weder wertneutral sei noch ein sogenanntes „Äquidistanz-Gebot“ enthalte (eine Verpflichtung zur selben Distanz gegenüber allen Religionen). So habe die Präambel einen ausdrücklichen Bezug auf Gott und bestimmte Werte, und Ehrfurcht vor Gott sei laut Artikel 131 eines der obersten Bildungsziele.


Kommentare auf dieser Website sollen für nachfolgende Besucher von Nutzen sein. Unsere ganz subjektiven Moderatoren mögen daher Beiträge, die zum Thema passen, kultiviert sind und Lesewert mitbringen.