Welle der Hilfsbereitschaft

Während in der Ukraine die Waffen sprechen, sprechen die geöffneten Arme der Menschen und Länder, die ukrainische Flüchtlinge bei sich aufnehmen, eine ganz andere Sprache. Eine Welle der Hilfsbereitschaft breitet sich in derselben Geschwindigkeit aus, wie die Anzahl der Flüchtenden zunimmt. Menschen, die in der Ukraine alles verloren haben, finden Zuflucht in den angrenzenden Nachbarländern der Ukraine, und darüber hinaus.

Laut der Internationalen Organisation für Migration IOM sind seit Beginn des Einmarsches russischer Truppen in die Ukraine an die zehn Millionen Menschen gezwungen worden, ihren Wohnort aufzugeben oder zu wechseln. Davon seien sechseinhalb Millionen Menschen innerhalb des Landes geflohen. Knapp vier Millionen Personen hätten laut dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR seit dem 24. Februar die Ukraine verlassen und seien in Nachbarländer geflüchtet. Mit Stand 27. März verteilen diese sich auf folgende Länder:

  • Polen: 2.293.833
  • Rumänien: 595.868
  • Republik Moldau: 383.627
  • Ungarn: 354.041
  • Slowakei: 275.439
  • Russland: 271.254 (Stand: 22. März)
  • Belarus: 9.075

„Auch sind mehrere hundert tausend Flüchtlinge aus der Ukraine in andere Staaten Europas (z.B. nach Italien) weiter gereist (Stand 11. März waren 304.156 ukrainische Flüchtlinge in anderen europäischen Ländern). Eine genauere Datenerfassung für einzelne Länder ist derzeit beim UNHCR in Arbeit“, ergänzt der Mediendienst-Integration. Demzufolge zieht es die Flüchtenden Ukrainer zumeist zu ihren Verwandten, von denen die meisten in Polen (ca. 300.000), in Italien (228.560), in Tschechien (143.129), in Deutschland (133.281) und Spanien (107.576) lebten (Stichtag 31.12.2020). In Österreich hatten sich zu der Zeit 11.585 Ukrainer, in der Schweiz 6.790 ukrainische Landsleute angesiedelt.

Auch viele Drittstaatangehörige verlassen die Ukraine. Rund 293.600 Ausländer – zum großen Teil Studenten meist aus Indien oder Marokko, aber auch Asylsuchende – sollen 2020, zum Zeitpunkt der jüngsten Erhebung der Internationalen Organisation für Migration (IOM), in der Ukraine gelebt haben. „Mittlerweile sind laut IOM rund 186.000 Drittstaatsangehörige aus der Ukraine geflohen (Stand 21. März)“, das sind mehr als zwei Drittel.

In Deutschland stellte die Bundespolizei bisher 207.742 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine fest, hat das Innenministerium laut ZEIT ONLINE mitgeteilt. Erfasst würden nur Geflüchtete, die von der Bundespolizei angetroffen werden, etwa an der österreichisch-bayerischen Grenze, an Bahnhöfen oder in Zügen. Da es im Regelfall keine festen Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen gibt und Ukrainer zudem ohne Visum einreisen dürfen, ist die Zahl der tatsächlich Angekommenen daher wahrscheinlich deutlich höher. Nicht erfasst werde außerdem, wie viele der Geflüchteten womöglich von Deutschland aus zu Freunden oder Verwandten in anderen Staaten weiterreisen würden.

Das sonstige Prozedere für Flüchtlinge wurde weitestgehend abgeschafft. „Ukrainische Flüchtlinge können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Nach der Einreise können sie sich für 90 Tage in Deutschland aufhalten (EU-Verordnung 2018/1806)“, danach kann eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage beantragt (§ 40 AufenthV) werden, informiert der Mediendienst-Integration.

Von Beginn an des Krieges in der Ukraine war die Bereitschaft, den geflüchteten Menschen in ihrer akuten Not Hilfe anzubieten und sie aufzunehmen, groß. „Nicht nur Hilfsorganisationen, auch viele Privatpersonen bieten den Geflüchteten spontan ein Dach über dem Kopf an“, berichtet die WELT. Und unter der Überschrift: „Die Menschen packen einfach mit an“ informiert die Bundesregierung: „Die Hilfsbereitschaft ist groß: Es werden Unterkünfte vermittelt, Medikamente, Kleidung und Handys gesammelt – und Hilfstransporte auf den Weg gebracht. Bundesweit engagieren sich viele Menschen für Geflüchtete aus der Ukraine. So auch in München, der Partnerstadt von Kiew. Die Helfer verbindet der Wunsch, in der Notlage mitanzupacken. […] ‚Am Krieg und an den politischen Verhältnissen kann ich konkret nichts ändern. Aber ich kann versuchen, die Auswirkungen zu mildern, indem ich tätig werde und konkrete Unterstützung leiste. Das hilft auch dabei, sich von negativen, frustrierenden Gedanken abzulenken‘“, betont Petra Mühling, Vorsitzende des Vereins „Münchner Freiwillige – Wir helfen e. V.“.

Dass es um mehr geht, als nur ein Pflicht-Soll abzuliefern, wird bei den Angaben der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zu den Bedürfnissen der Schutzsuchenden deutlich, indem sie nahelegt, sich darauf einzustellen, den Geflüchteten für mindestens drei Monate ein Obdach zu bieten. Gastgeber sollten auch Zeit einplanen, um den Geflüchteten im Alltag zu helfen und sie zu unterstützen. Der eine und andere bietet den neuen Hausgenossen sogar echten Familienanschluss. Seit alttestamentlicher Zeit werden die Rechte des Fremdlings in der Bibel groß geschrieben. „Draußen musste der Gast nicht bleiben, sondern meine Tür tat ich dem Wanderer auf“, hören wir Hiob in Kapitel 31,32 sagen. Und Jesus wird am Tag des Gerichts danach fragen, wie wir uns gegenüber den Fremden verhalten haben: „Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich gespeist; ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich bin ein Fremdling gewesen, und ihr habt mich beherbergt.“ Matthäus 25,35 (Schlachter)

StpH, 28.03.2022, 20:00 Uhr


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