Finnland, Räsänen II: Prozess gegen Päivi Räsänen eröffnet

Um Gebet hatten wir von Amazing Discoveries auch gebeten, als wir vor zwei Wochen Ihre Aufmerksamkeit auf die Anklage gegen die ehemalige finnische Innenministerin und derzeitige Oppositionsparlamentarierin, Päivi Räsänen, lenkten. Am 24. Januar 2022 wurde der öffentliche Prozess gegen sie in Helsinki eröffnet. Wie die Tagespost berichtet, hatte dieses Ereignis trotz eisigen Windes Dutzende Demonstranten vor das Bezirksgericht in Helsinki gebracht. „Auf ihren Plakaten stand: ‚Darf man noch sagen was man glaubt?‘ Oder: ‚Rede- und Religionsfreiheit!‘ […] Im Juni 2019 hatte die Protestantin Räsänen auf Twitter die Entscheidung ihrer Kirchenleitung hinterfragt, das Pride Event in Helsinki offiziell zu unterstützen. Ihrem Tweet fügte sie ein Foto von Versen aus dem Römerbrief hinzu, denn sie war der Ansicht, dass sich die Entscheidung nicht mit der biblischen Lehre vereinbaren ließ.“

Soppakanuuna, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Obwohl die Polizei am Ende empfohlen hatte, die Untersuchungen nicht weiterzuführen, da nach ihrer Einschätzung kein Verbrechen vorliege, wurde der Prozess trotzdem eröffnet. Auch Bischof Pohjola, der Räsänen unterstützt, steht gleichzeitig mit ihr wegen „ethnischer Agitation“, also etwas, was heute oft als „Hassrede“ bezeichnet wird, vor Gericht. Im finnischen Strafgesetzbuch falle dieses Verbrechen unter „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Die Höchststrafe für das Vergehen betrage zwei Jahre Gefängnis.

„In ihrem Eröffnungsplädoyer bestanden die Staatsanwältinnen darauf, dass der Fall nichts mit der Bibel zu tun habe, sondern mit Diskriminierung. Gleich darauf begannen sie jedoch, Bibelverse zu zitieren und argumentierten, dass die Forderung ‚Liebe den Sünder, hasse die Sünde‘ unmoralisch sei. Man könne die Taten einer Person nicht von deren Identität trennen, so die Staatsanwaltschaft.“ Da die Staatsanwaltschaft in ihrer Argumentation trotz mehrmaligen Zurechtweisens durch den Richter immer wieder abschweifte, „liegt die Vermutung nahe, dass es nicht ausschließlich darum ging, den Fall im Gerichtssaal zu gewinnen, sondern vielmehr in der öffentlichen Meinung.“

Räsänens Team habe dann ein starkes Plädoyer für die Meinungsfreiheit vorgelegt und argumentiert, „dass es bei religiösen Texten um das Herzstück der Religionsfreiheit gehe. Wenn der Staat die Weitergabe dieser Texte und deren Lehre regulieren würde, dann bedrohe und untergrabe dies die Freiheiten, die wir in einer pluralistischen Gesellschaft genießen.“ Räsänen selbst wies auf viele Stellen in ihrer Broschüre hin, die mehrfach die Liebe Gottes für alle Menschen betonten.

Zum Abschluss sei Bischof Pohjola selbst ins Kreuzverhör genommen worden. „Welches Verhältnis besteht zwischen dem Alten und dem Neuen Testament? Glauben Sie, dass religiöse Äußerungen über dem Gesetz stehen? Würden Sie das Gesetz der Bibel oder das Gesetz Finnlands befolgen? Hier befragte eine Top-Staatsanwältin einen Bischof über seinen Glauben.“

Bischof Pohjola, der jegliche Vorwürfe zurückwies, kritisierte abschließend, „dass die Staatsanwaltschaft inhaltlich die Bibel bewertet und abwertende Aussagen über diejenigen gemacht habe, die an das klassische Christentum glauben. Seiner Meinung nach sei sie in keiner Weise neutral gewesen.“

Das Gericht vertagte sich, die Schlussplädoyers wurden auf Mitte Februar verschoben. Der Ausgang des Prozesses bleibt spannend. Wir von Amazing Discoveries werden Sie auf dem Laufenden halten und bitten Sie, den Prozess weiter im Gebet zu begleiten. Das Urteil kann ein weltweit beachteter Präzedenzfall dafür sein, wie frei künftig Christen öffentlich für Gottes Wort einstehen dürfen.

StpH, 15.02.2022, 9 Uhr


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